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GTÜ Dienstleistungen

Als Vertragspartner der größten Überwachungsorganisation freiberuflich tätiger Sachverständiger GTÜ in Stuttgart bieten wir Ihnen die regel-
mäßigen Fahrzeuguntersuchungen in unserem Haus an.

Hierzu zählen in erster Linie die
amtliche Hauptuntersuchung ( HU ) nach §29 StVZO (im Volksmund oft "TÜV-Abnahme" genannt) und die Abgasuntersuchung ( AU ) nach §47a StVZO.

Weiterhin nehmen wir Anbauabnahmen ( Eintragungen ) nach §19(3) StVZO vor.

Grundsätzlich sind alle Veränderungen
an einem Fahrzeug mit Teilegutachten,
z.B. Tieferlegung, Alufelgen u.s.w.
abnahmepflichtig, d.h. sie müssen unter Beachtung verschiedenster Auflagen einem Prüfingenieur vorgeführt werden.
Dieser dokumentiert die Anbauabnahme auf einem entsprechenden Dokument, welches im Fahrzeug mitgeführt werden muß.

!!! Anderenfalls kommt es zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges und damit e r l i s c h t der Versicherungsschutz !!!


T I P : Kaufen Sie K E I N E Teile ohne Papiere ( z.B. ABE oder Teilegutachten ).

Es könnte sein daß diese für Ihr Fahrzeug nicht zugelassen sind !!!

Bei der Hauptuntersuchung werden alle sicherheitsrelevanten Baugruppen untersucht.
Dazu zählen z.B.
- Lichtanlage
...alle vorhanden Beleuchtungseinrichten und Kontrolllampen
- Bremsanlage
...Fuß- und Handbremswirkung
- Fahrwerk
...z.B. Reifen, Achsen, Stoßdämpfer
- Karrosserie
- sonstige Ausstattung
...z.B. Sitze, Sicherheitsgurte, Warndreieck u. Verbandskasten
- Scheiben und Scheibenwischer


Doch keine Angst.

>>>...WIR BEIßEN NICHT !!!...<<<

Im schlimmsten Fall zeigt Ihnen unser Mitarbeiter die festgestellten Mängel,
die Sie dann innerhalb von 4 Wochen reparieren müssen.



Bei der Abgasuntersuchung werden zunächst die abgasrelevanten Teile in Augenschein genommen und anschließend mit modernsten Meßgeräten durchgemessen.

Bei Benzinmotoren werden die Schadstoffe im Abgas ermittelt (in Leerlauf und bei erhöhter Drehzahl)
Weiterhin wird eine Regelkreisprüfung vorgenommen um sicherzustellen, daß Ihr Fahrzeug immer umweltschonend betrieben wird.

Bei Dieselmotoren wird eine Abgastrübungsmeßung durchgeführt.
Dazu wird der betriebswarme Motor mehrmals bis zur Abregeldrehzahl beschleunigt.

Das hört sich zwar fürchterlich an, ist aber für einen normal gewarteten Motor ( regelmäßiger Öl- und Zahnriemenwechsel ) kein Problem.




Bei bestandenen Untersuchungen werden diese durch einen Untersuchungbericht und eine AU Bescheinigung, einen Stempel in Ihrem Fahrzeugschein (Zulassung) und durch Plaketten auf den Nummernschildern ( 6-eckig für AU vorn und rund für HU hinten )

Noch ein T I P : Den Zeitpunkt der Fälligkeit erkennen Sie durch einen Blick auf Ihre Plaketten.
Die Zahl in der Plakettenmitte zeigt das Jahr (z.B. 05) und die o b e n stehende Zahl den Monat der Fälligkeit an.
Außerdem finden Sie in Ihrer Zulassung einen Hinweis auf die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung.

Noch Fragen ??? einfach anrufen !!!

Wir helfen Ihnen gerne weiter !