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Gasprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607

Ohne gültige Gasprüfung ( goldene Plakette in der Nähe des hinteren Kennzeichens ) ist es auf vielen europäischen Campingplätzen nicht möglich zu übernachten.

Aus gutem Grund:
Denn immer wieder berichten Kunden von Unfällen in Zusammenhang mit der Gasanlage im Urlaub!

Wir überprüfen gemäß DVGW-Arbeitsblatt Ihre Gasanlage.

Hier einige Prüfpunkte:
- Dichtheit der gesamten Anlage durch Druckbeaufschlagung mit 3-fachem Arbeitsdruck
- Funktion sämtlicher Zündsicherungen
- Zustand der Rohr- und Abgasleitungen
- allgemeiner Zustand
. - z.B. Kennzeichnung der Absperrhähne

->>>>> Hier noch ein Tip:
Gas ist geruchslos, deshalb mischen die Gashersteller einen leicht flüchtigen Geruchsstoff bei.
Der oft wahrzunehmende "Gasgeruch" ist in Wirklichkeit der beigemischte Geruchsstoff. Das gefährliche Gas sinkt bis auf den Boden und wird nicht wahrgenommen !!


B E I " G A S G E R U C H ":

- Gasflasche oder -tank sofort zudrehen
- k e i n e Funken bilden ( keine Schalter betätigen !! )
- sofort lüften

Mit einer Gasprüfung unserer Sachverständigen sind Sie auf der sicheren Seite!

Zur Prüfung bitte eine gefüllte Gasflasche und falls vohanden das Gasprüfbuch mitbringen!

Ist das Gasprüfbuch nichht aufzufinden ?

Kein Problem !

Wir füllen Ihnen umgehend ein neues aus!



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Tempo 100 für Gespanne
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Unter bestimmten Umständen ist es in Deutschland erlaubt mit einem Gespann 100 km/h zu fahren.

Abhängig u.a. vom Leergewicht des Zugfahrzeugs, dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers und deren technische Ausrüstung ( z.B. ABS im Zugfahrzeug, Stoßdämpfer am Anhänger, Alter der Anhängerreifen ...) stellt Ihnen unser Sachverständiger eine " Tempo 100 Bescheinigung " aus.

Anschließend bekommenn Sie vom Straßenverkehrsamt eine Plakette zugeteilt, mit der der Anhänger gekennzeichnet wird.

Somit ist es möglich, ohne Geschwindigkeitsüberschreitung, z.B. einen LKW auf der Urlaubsfahrt zu überholen, und somit sicherer das Urlaubsziel zu erreichen!

Bei Fragen zur " Tempo 100 Abnahme " kommen Sie einfach vorbei.

Wir benötigen zu Vorabcheck lediglich die Fahrzeugscheine des Anhängers und des Zugfahrzeugs.

HINWEIS: Die neuen "Tempo 100" Bescheinigung ist n i c h t wie bisher nur für ein Gespann gültig !!

In der neuen
"Tempo 100 Bescheinigung" wird das für den 100 km/h Betrieb benötigte Zugfahrzeug beschrieben.
In einem besonderen Beiblatt werden die technischen Voraussetzungen des Zugfahrzeugs beschrieben.

Durch eine Schlingerkupplung nach ISO ( z.B. AL-KO ) am Anhänger kann es durchaus möglich sein, daß ein Wohnanhänger, der bisher nicht mit einem bestimmten Zugfahrzeug Tempo 100 geeignet war, nun für die 100 km/h Zulassung geeignet ist, da sich in der Berechnungsformel die Faktoren für Wohnanhänger mit Schlingerkupplung geändert haben.

Bei Fragen stehen wir Ihnen auch in diesem Bereich zur Verfügung.